Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Gottschild Automatisierungstechnik GmbH

I. Preisstellung
Die Preise gelten ab Werk. zzgl. Fracht und gesetzlicher Mehrwertsteuer

II. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Lieferung am Sitz (im Werk ) des Lieferanten für den Besteller bereitgestellt ist, bei vereinbarter Versendung, sobald die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

III. Angebotsfrist
An dieses Angebot halten wir uns bis zum (nach Angabe) gebunden.

IV. Preisbindung
Der Angebotspreis basiert auf den uns von Ihnen zur Angebotskalkulation überlassenen Unterlagen. An die angebotenen Preise halten wir uns bis zum (nach Angabe) gebunden.

V. Nachtrage / Mehrleistungen / Minderleistungen
Werden vom Besteller nach Vertragsabschluß Bedingungen gestellt oder zusätzliche Lieferungen / Leistungen verlangt, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen, sind wir berechtigt, diese gesondert nach Zeit- und Materialaufwand in Rechnung zu stellen. Sollten bei Montagen oder Inbetriebnahmen Ausfallzeiten entstehen, die nicht durch uns zu vertreten sind, oder Anlagen mechanisch oder elektrisch nicht funktionstüchtig sein, so sind wir berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.

VI. Lieferung
Es gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie (ZVEI) für Inlandsgeschäfte in der jeweils gültigen Fassung.

VII. Liefer und Ausführungsfristen
Lieferzeit nach Absprache.

VIII. Zahlungskonditionen
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Hardware kosten gelten nach Lieferung. Software kosten gelten nach erfolgtem Funktionstest. Inbetriebnahmekosten gelten nach erfolgtem Lauffähigkeitsnachweis.

IX. Gewährleistung und Haftung für Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leisten wir Gewähr und haften wir nach Maßgabe der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ in der jeweils gültigen Fassung.
Gewährleistung: 12 Monate nach Lieferung. Speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen, die Ersatzteile werden in geprüften, einwandfreien Zustand übergeben.
Folgende Fälle sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen:
Fehler durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung. Schäden durch höhere Gewalt wie z.B. Blitzschlag. Überspannung. Induktion. Schäden durch Vandalismus. Schäden durch Verschleiß bei Oberbeanspruchung mechanischer oder elektro-mechanischer Teile bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch. Schäden durch Verschmutzung, durch außergewöhnliche atmosphärische, mechanische oder chemische Einflüsse. Schäden durch unsachgemäße Fremdeingriffe. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bei Folgeschäden sind, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fulda, soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist vereinbart.

XI. Sonstige Schadensersatzansprüche
Sonstige Schadensersatzansprüche richten sich nach den „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektro-Industrie“.

XII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller derzeitigen und künftigen Forderungen, die uns. gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Besteller zustehen.

XIII. Qualitätsmerkmale
Im Auftragsfall garantieren wir Ihnen, höchste Qualität bei unseren Produkten und Serviceleistungen